Leider werden manchmal die Nerven unserer Nachbarn unnötig strapaziert, da Benutzer vom KHZB ihre Autos wild parkieren. Es gilt folgende Regelung, welche strikt eingehalten werden muss:

Autos dürfen entlang der Halle parkiert werden in Fahrtrichtung zur Halle. Hier haben ca. 8 Autos Platz. Nach Rücksprache mit dem Vermieter können ausserhalb der Bürozeiten auch 4 Autos vor der Halle (Lastwagentor) parkiert werden.

Auf keinen Fall dürfen Autos auf den Nachbargrundstücken Trinerweg 3 und/oder 8 abgestellt werden.